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Internationale Vereinbarungen
und Zusammenschlüsse
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OECD
http://www.oecd.org/

OECD Guidelines for Multinational Enterprises
http://www.oecd.org/topic/0,2686,en_
2649_34889_1_1_1_1_37439,00.html

International Labour Organization (ILO)
http://www.ilo.org/

United Nations
http://www.un.org/

UN Commission on Human Rights
www.unhchr.ch/html/menu2/2/chr.htm

UN Subcommission on the Promotion and Protection of Human Rights
www.unhchr.ch/html/menu2/2/sc.htm

Office of the UN High Commissioner for Human Rights
www.ohchr.org/english/

Global Reporting Intiative
http://www.globalreporting.org/

Deutschens Institut für Normung e.V. (DIN) zur Gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen
www.sr.din.de/

The GRI Partnership for ISO 26000
http://www.globalreporting.org/about/
ISO26000Consortium.asp

Global Compact
http://www.unglobalcompact.org/

GTZ Koordinierungsstelle zum Global Compact
www.gtz.de/de/top-themen/2677.htm

World Business Council for Sustainable Development
http://www.wbcsd.org/

CSR Europe
http://www.csreurope.org/

Die Themenfelder Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) sind Kerninhalte zahlreicher Vereinbarungen und Zusammenschlüsse auf nationaler Ebene. Auch auf internationaler Ebene befassen sich sowohl seit langem etablierte Organisationen – z. B. die OECD – wie auch jüngere Institutionen, etwa der UN Global Compact, mit Fragen rund um gesellschaftliche Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit. Zu den wichtigsten internationalen Vereinbarungen und Zusammenschlüssen im Umfeld von CSR zählen die folgenden:

Vereinbarungen/Leitsätze:

OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen
Dreigliedrige Grundsatzerklärung über Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der International Labour Organization (ILO)
UN Normen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte
Global Reporting Initiative (GRI)


Zusammenschlüsse:

UN Global Compact
World Business Council for Sustainable Development (WBCSD)
CSR Europe


OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen

Auslandsinvestitionen multinationaler Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt in den jeweiligen Gastländern. Um diese positiven Effekte zu fördern und zu verstärken, haben die Regierungen der OECD-Mitgliedsstaaten bereits 1976 die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet und im Jahr 2000 unter Mitwirkung von Unternehmens- und Arbeitnehmerorganisationen sowie unter Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen überarbeitet.

Die OECD-Leitsätze stellen gemeinsame Empfehlungen der Regierungen der OECD-Länder wie auch einiger Nicht-Mitgliedsländer für ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen dar. Die Leitsätze beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und haben keinen rechtlich bindenden Charakter.

Zu den wesentlichen Neuerungen der Überarbeitung aus dem Jahr 2000 gehören die Verankerung von Menschenrechten und die Verurteilung von Kinder- und Zwangsarbeit, die Einbeziehung des Nachhaltigkeitsprinzips und die Stärkung des Umweltkapitels sowie die Einführung eines eigenen Konsumentenschutzkapitels. Darüber hinaus beinhalten die Leitsätze Kapitel zu Beschäftigung, Antikorruption, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Besteuerung.

Die Leitsätze werden flankiert von einem Umsetzungs- und Beschwerdemechanismus, der vor allem über die nationalen Kontaktstellen sichergestellt werden soll. In jedem teilnehmenden Land wurde eine solche Kontaktstelle eingerichtet. Deren Aufgabe ist die Bekanntmachung der Leitsätze, Beantwortung von Anfragen und bei Beschwerdefällen ggfls. die Einleitung eines Verfahrens. In Deutschland ist die nationale Kontaktstelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedelt.

OECD Guidelines 2000 (dt.)

Report by the Chair, OECD Guidelines for Multinational Enterprises: 2005 Annual Meeting of the National Contact Points, 15-16 June 2005


Dreigliedrige Grundsatzerklärung über Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der International Labour Organization (ILO)

Tripartite Declaration of Principles concerning Multinational Enterprises and Social Policy

In der internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organization, ILO) sind Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften aus mehr als 170 Ländern vertreten. Grundlegende Zielsetzung der Organisation ist die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen weltweit. Soziale Gerechtigkeit soll mit der Schaffung menschenwürdiger Arbeit, als einer zentralen Voraussetzung der Armutsbekämpfung, und der sozialen und fairen Gestaltung der Globalisierung erreicht werden.

Die Tätigkeiten multinationaler Unternehmen haben in den sechziger und siebziger Jahren erste intensive Diskussionen ausgelöst, die zur Ausarbeitung internationaler Instrumente geführt haben, in denen Verhaltensregeln und die Modalitäten der Beziehungen zu Gastländern, vor allem in der Dritten Welt, festgelegt wurden. Die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von Unternehmen aufgetretenen Probleme betrafen auch den Bereich
der Arbeit und der Sozialpolitik. Die Bemühungen der ILO um die Ausarbeitung
internationaler Richtlinien in ihrem Zuständigkeitsbereich führten 1977 zur Annahme der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik.

Die in diesem Instrument niedergelegten Grundsätze verstehen sich als Richtlinien für multinationale Unternehmen, Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Die Bestimmungen der Grundsatzerklärung stützen sich auf internationale Arbeitsübereinkommen und -empfehlungen, die von den Sozialpartnern soweit wie möglich berücksichtigt und angewendet werden sollen. Die Annahme der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihrer Folgemaßnahmen im Jahr 1998 machte deutlich, wie wichtig die Achtung der grundlegenden Übereinkommen für die Verwirklichung der Ziele der ILO ist. Die Grundsatzerklärung stellt Verhaltensregeln auf den Gebieten Beschäftigung, Ausbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen und Arbeitsbeziehungen auf, die Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und multinationale Unternehmen freiwillig beachten sollen.

In regelmäßigen Abständen werden Erhebungen durchgeführt, um festzustellen, in welchem Umfang die Erklärung von multinationalen Unternehmen, Regierungen, und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden angewendet worden ist.

Die Erklärung ist in folgende Kapitel eingeteilt:
- Allgemeine Maßnahmen
- Beschäftigung
- Ausbildung
- Arbeits- und Lebensbedingungen
- Arbeitsbeziehungen

Zuletzt wurde die ILO Grundsatzerklärung am 17. November 2000 in Genf abgeändert.

Dreigliederige Grundsatzerklärung über Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik

Weitere Informationen zur ILO


UN Normen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte

UN Norms on the Responsibilities of Transnational Corporations and other Businesses with Regard to Human Rights

Die UN-Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, eine Unterkommission der UN-Menschenrechtskommission (MRK), richtete im Jahr 1998 eine fünfköpfige Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen und Menschenrechte ein. Das jeweils auf drei Jahre befristete Mandat der Arbeitsgruppenteilnehmer wurde wiederholt verlängert. Ziel der Arbeitsgruppe war die Entwicklung von Vorschlägen für Mechanismen mit Hilfe derer der Einklang unternehmerischer Aktivitäten und menschenrechtlicher Mindeststandards weltweit gewährleistet werden kann. Unter breiter Beteiligung von Öffentlichkeit, Gewerkschaften, Wissenschaft, Unternehmen sowie Nichtregierungsorganisationen in einem offenen Multi-Stakeholderprozess entwickelte die Arbeitsgruppe den folgenden Entwurf :

„UN Normen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte“

Inhaltlich beruht der Normenentwurf zum größten Teil auf bereits bestehenden Dokumenten und Erklärungen, darunter mehrere Konventionen der International Labour Organization (ILO) und Dokumenten des Global Compact. Insgesamt sind über 30 verschiedene Quellen in das Dokument eingeflossen. In der ersten Norm wird bewußt betont, dass die Hauptverantwortung für die Wahrung der Menschrechte weiterhin primär bei den Staaten liegt und dass diese in keiner Weise aus dieser Verantwortung entlassen werden sollen.

Die Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte billigte den Entwurf der Arbeitsgruppe am 13. August 2003 mit Resolution 2003/16 und verwies zur weiteren Behandlung an die Menschenrechtskommission.

Sub Comission Resolution, 2003

Die Menschenrechtskommission hat den Normenentwurf im Jahr 2004 beraten und anschließend zur weiteren Sachklärung an das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (Office of the High Commissioner on Human Rights, OHCHR) mit dem Auftrag verwiesen, Möglichkeiten zur Stärkung von Standards im Hinblick auf die Verantwortung von transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen für die Menschenrechte aufzuzeigen und geeignete Mittel zu deren Umsetzung zu prüfen. Dieser Prüfbericht sollte der 61. Tagung der MRK im Jahr 2005 vorliegen. Im Februar 2005 veröffentlichte das Büro des UN- Hochkommissars für Menschenrechte seinen Bericht.

2005 Report of the Sub Commission on the Promotion and Protection of Human Rights

Darin werden die vier wesentlichen Eckpfeiler der weiteren Diskussion benannt: Die dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen, die OECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen, der Global Compact sowie der vorliegende Entwurf der UN Normen zur Unternehmensverantwortung.

Als Empfehlung spricht der Bericht die weitere Prüfung der „Sphere of Influence“( Prinzip des Einflussbereichs) und der Frage der „Complicity“(Mittäterschaftsprinzip) aus. In ihrer Resolution 2005/69 empfiehlt die UN Menschenrechtskommission die Ernennung eines UN Sonderbeauftragten (Special Representative) des UN-Generalsekretärs, der diese und weitere Frage klären soll. Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (Economic and Social Council, ECOSOC), der der Menschenrechtskommission übergeordnet ist, unterstützte die Empfehlung am 25.7.2005. UN Generalsekretär Kofi Annan ernannte am 28.7.2005 Professor John Ruggie, Professor of International Affairs and Director of the Center for Business and Government at Harvard University’s Kennedy School of Government, zum Sonderbeauftragten. Seine ebenfalls bis dahin ausgeübte Tätigkeit als Special Adviser to the Secretary-General on the Global Compact gab Professor Ruggie mit Annahme der Rolle des Sonderbeauftragen für Menschenrechte und transnationale Kooperationen auf.


Global Reporting Initiative (GRI)

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine weltweit agierende, unabhängige Multi-Stakeholder-Initiative zur Entwicklung, Förderung und Verbreitung von freiwilligem Reporting von ökonomischen, ökologischen und sozialen Leistungen. Als solches ist sie weltweiter Leader im Bereich des Reportings von CSR.

Es beteiligen sich neben Unternehmen auch Organisationen aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Rechnungswesen sowie Umwelt und Investor Relations. Neben den allgemeinen Guidelines gibt es auch spezifische Empfehlungen für einzelne Branchen, die in den Sector Supplements niedergelegt sind. Die Guidelines sind zur freiwilligen Anwendung für Organisationen gedacht, die über die ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Dimensionen ihrer Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen berichten wollen. Die GRI sieht ihre Leitsätze (Guidelines) nicht als Konkurrenz zu bestehenden Standards (z. B. ISO 14001 und 14064, SA 8000, AA 1000) oder Leitsätzen, sondern als verbindendes Glied. Gegründet im Jahr 1997, wurde GRI im Jahr 2002 unabhängig. GRI ist offizieller Kooperationspartner des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und arbeitet mit dem UN Global Compact zusammen.


UN Global Compact

„UN Global Compact“ ist der Name eines weltweiten Paktes, initiiert von UN-Generalsekretär Kofi Annan auf dem Weltwirtschaftsforum 1999 in Davos. Dieser Globale Pakt der Vereinten Nationen ist ein Abkommen zwischen Unternehmen und den Vereinten Nationen. Er fordert die transnationalen Unternehmen zu einer konstruktiven und verantwortungsbewussten Beteiligung an einer nachhaltigen Globalisierung auf. Der Pakt führte zu einer Belbung der Zusammenarbeit zwischen UN und privatem Sektor. Seine inhaltliche Grundlage findet der Global Compact in folgenden Dokumenten: Universal Declaration of Human Rights, Fundamental Principles of Right at Work und den Rio Principles on Environment and Development.

Zur Teilnahme am Global Compact genügt eine schriftliche Erklärung an den UN-Generalsekretär, sich zukünftig um die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu bemühen. Diese Standards wurden in ursprünglich neun Prinzipien festgelegt. Zur Bekämpfung der Korruption kam im Juni 2004 ein zehntes Prinzip „Antikorruption“ hinzu.

Menschenrechte
Prinzip 1 | Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb
ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
Prinzip 2 | sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig
machen.

Arbeitsnormen
Prinzip 3 | Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des
Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für
Prinzip 4 | die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
Prinzip 5 | die Abschaffung der Kinderarbeit und
Prinzip 6 | die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.

Umweltschutz
Prinzip 7 | Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz
unterstützen,
Prinzip 8 | Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt
zu erzeugen, und
Prinzip 9 | die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Korruptionsbekämpfung
Prinzip 10 | Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich
Erpressung und BestechungEs wird erwartet, dass sich ein Unternehmen öffentlich zum Global Compact bekennt und sich aktiv bemüht, die zehn Grundsätze in seine Geschäftsaktivität zu integrieren. Zusätzlich sollen die Erfahrungen, die ein Unternehmen beim Umsetzen des Global Compact gemacht hat, über Fortschrittsberichte ("communication on progress") kommuniziert werden. Die Indikatoren für die Berichterstattung sind der Global Reporting Initiative (GRI) entlehnt, die weltweit Standards für Nachhaltigkeitsberichte gesetzt hat.

Die UN ist weder vom Mandat noch von ihren Kapazitäten her in der Lage, die Berichte der Unternehmen sowie die Umsetzung der Prinzipien zu überprüfen, und setzt hier auf die kritische Beobachtung durch NGOs und andere Stakeholder. Dies und fehlende Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen die Prinzipien sind die Hauptkritikpunkte, mit denen sich der Global Compact konfrontiert sieht. Finanziert wird der Global Compact über freiwillige Spenden. Eine Finanzierung durch die UN findet nicht statt, da es sich nicht um eine traditionelle UN-Organisation handelt. Einige Aktivitäten des Global Compact sind: Politikdialog, Informationsaustausch, Lokale Netzwerke, Partnership-Projekte.

War ursprünglich der Aufruf Kofi Annans primär an Unternehmen gerichtet, so wandte sich der Appell zugleich auch an Unternehmensverbände, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen. Im Dezember 2005 gehörten über 2300 Unternehmen und Organisationen dem Global Compact an. Von Seiten der Vereinten Nationen beteiligen sich fünf Institutionen: die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), der Hohe Kommissar für Menschenrechte (UN High Commissioner on Human Rights), das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) sowie die Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO).

In Deutschland hat die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt (AA) eine Koordinationsstelle für das Global-Compact- Netzwerk eingerichtet.

Global Compact Broschüre (dt.)
Factsheet zum Global Compact (BMZ, dt.)
Praxisratgeber zur Erstellung von Fortschrittsberichten von Global-Compact-Mitgliedern (dt.)


World Business Council for Sustainable Development (WBCSD)

Im World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) haben sich ca. 180 international agierende Unternehmen zusammengeschlossen, um gemeinsam die Ziele wirtschaftliche Effizienz, soziale Gerechtigkeit und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage in Einklang zu bringen. Gegründet 1991 im Zuge der Vorbereitungen des Umweltgipfels in Rio de Janeiro, hat sich der WBCSD heute als einer der zentralen Fürsprecher multinationaler Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit etabliert.

Der WBCSD arbeitet mit regionalen Netzwerken bestehend aus 50 unabhängigen Partnerorganisationen, den so genannt Business Councils for Sustainable Development (BCSDs), aus allen fünf Kontinenten zusammen. Damit wird trotz des internationalen Verbundes, die lokale Perspektive auf die Bedürfnisse und Bedenken verschiedener Ökonomien berücksichtigt.

Den Wandel zu nachhaltigem Wirtschaften zu beschleunigen und die Rolle von Ökoeffizienz, Innovation und Corporate Social Responsibility voranzubringen charakterisiert das Engagement des WBCSD. Basierend auf dieser Vorstellung hat der WBCSD insgesamt vier Ziele oder strategische Richtungen für seine Arbeit formuliert:

Business leadership
Bei sämtlichen Unternehmensfragen bezüglich sustainable development will der WBCSD einer der führenden Sprecher sein

Policy development
Partizipation an politischen Entwicklungen, um an Rahmenbedingungen für Unternehmen mitzuwirken, die nachhaltiges Wirtschaften fördern

Best practice
Einsatz des Konzeptes praxisbewährter Standardverfahren, um den Fortschritt auf Unternehmensseite hinsichtlich des Umwelt- und Ressourcenmangagements sowie Corporate Social Responsibility zu demonstrieren und die besten Methoden unter den Mitgliedern zu verbreiten

Global outreach
Für Entwicklungs- und Transformationsländer soll ein wirksamer Beitrag zu einer tragfähigen Zukunft geleistet werden

CSR - The WBCSD's Journey
WBCSD - Marketing and Sustainable Development


CSR Europe

CSR Europe ist ein von Unternehmen getragenes europäisches Netzwerk zur Förderung von Corporate Social Responsibility (CSR). Die über 60 multinationalen Mitgliedsunternehmen werden darin unterstützt, CSR zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmensphilosophie und -strategie zu machen. Ziel ist es, die Unternehmen auf ihrem Weg zu nachhaltigem Wachstum und sozialem Fortschritt zu begleiten und zu vernetzen. Zur Integration von gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung in die alltägliche Geschäftspraxis hat CSR Europe neben zahlreichen Veröffentlichungen auch Wegweiser wie die European Roadmap for Businesses veröffentlicht.

CSR Europe ist 1995 auf Initiative des damaligen europäischen Kommissionspräsidenten Jacques Delors gegründet worden. Mit seinen Mitgliedsunternehmen und 22 nationalen Partnerorganisationen in Europa ist CSR Europe einer der zentralen europäischen Anlaufpunkte für CSR. econsense ist nationaler strategischer Partner von CSR Europe.
CSR Europe Roadmap